Mitgliedschaft
Zunächst einmal:
Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung und keine Versicherung. Deshalb bekommen Sie auch Rat und Hilfe in Fällen, in denen eine Rechtsschutzversicherung nicht einspringen würde (z.B. weil noch kein Versicherungsfall vorliegt oder eine Wartezeit noch nicht abgelaufen ist.)
Wir beraten Sie durch Fachanwälte für Mietrecht in allen Fragen des Mietrechts und bei Problemen, die im Rahmen eines Mietverhältnisses auftreten können.
Außergerichtlich übernimmt der Mieterverein auch die Vertretung und führt Korrespondenz für das Mitglied, wenn das notwenig ist und gewünscht wird.
Die Beratung und die außergerichtliche Vertretung sind für das Mitglied kostenfrei und mit dem Beitrag abgegolten. Wir bieten also eine komplette "Mietrechts - Flatrate". Falls besondere Kosten auftreten (Zustellungsgebühren, Einschreiben oder Kuriere), werden diese nur übernommen, wenn das Mitglied sie vor der Maßnahme bar vorlegt. Solche Fälle kommen aber so gut wie nie vor.
Das Mitglied hat Anspruch auf telefonische Beratung, per Mail und - nach Terminsabsprache - auch persönlich durch unsere Vertragsanwälte.
Für unsere Mitglieder unterhalten wir eine Hotline, über die kostenfrei Kurzberatungen vorgenommen werden.
Der Beitritt als passives Mitglied kann jederzeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie alle Angebote unseres Vereins in Anspruch nehmen.
Es gibt keine Wartezeiten, wie z.B. bei Rechtsschutzversicherungen.
Das bedeutet für Sie: Sie werden sofort beraten.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt 60,-- EURO für Wohnungsmieter.
Bei Mietern von Gewerbeobjekten beträgt der Jahresbeitrag 10 % einer Monatsmiete (einschl. Nebenkosten), mindestens aber 100,-- EURO.
Der erste volle Jahresbeitrag wird - unabhängig vom Eintrittsdatum - für das Kalenderjahr des Eintritts erhoben und zwar unabhängig vom Datum des Eintritts.
Bei Aufnahme im November oder Dezember wird der anteilige Beitrag von 5,00 €/Monat zusammen mit dem Beitrag für das Folgejahr fällig.
Die Beiträge werden im Januar für das laufende Kalenderjahr gezahlt. Das gilt auch für neue Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres eintreten.
Voraussetzung für den Beitritt (und eine Mietberatung) ist:
Die Aufnahmegebühr und der erste Beitrag müssen bar gezahlt oder überwiesen werden. Zudem ist eine Einzugsermächtigung für die Folgebeiträge zu erteilen. Wer das nicht möchte oder kann, sollte den Beitrag für die beiden ersten Mitgliedschafts - Jahre vor der Aufnahme bar zahlen oder überweisen.
Eine Beratung und/oder Vertretung ist nur möglich, wenn keine Beitragsrückstände bestehen!
Der erste Beitrag muss vor Eintritt überwiesen oder bar gezahlt werden. Die Folgebeiträge zahlen Sie per Lastschrift - Einzugsverfahren. Damit halten wir die Verwaltungskosten niedrig.
Wo erhalte ich einen Aufnahmeantrag?
Auf der Homepage befindet sich ein Aufnahmeantrag. Bitte ausdrucken, ausfüllen und uns zuschicken. Die Mitgliedsunterlagen schicken wir Ihnen umgehend zu.
Sie können auch während der Sprechstunden in unserem Büro die Mitgliedschaft sofort erwerben.
Falls Sie wünschen, können Sie dann auch sofort unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Welche Bedingungen gibt es für mich?
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie unsere satzungsmäßige Mitgliedsdauer von mindestens zwei Jahren. Kündigungen können für die Zeit danach schriftlich zum 31.12. mit einer Frist von drei Monaten ausgesprochen werden.
Mündliche Kündigungen sind leider unwirksam. Nähere Hinweise hier zu erfahren Sie in unserem Büro unter 02351 / 22461.
Zahlt der Mieterverein auch Gerichts - und Anwaltskosten im Falle eines Prozesses?
Nein.
Mit unserem niedrigen Beitrag können wir diese Kosten leider nicht übernehmen. Allerdings versuchen unsere Rechtsberater, einen Rechtsstreit nach Möglichkeit zu vermeiden so dass die Gefahr, Gerichtskosten tragen zu müssen, relativ gering ist.
Gibt es schriftliche Informationen?
In unserem Beratungs - Büro können sie die die DMB - Broschüren über das Mietrecht erwerben. Sie sind für fast allen mietrechtlichen Rechtsfragen erhältlich.
Auch das Mieter -Lexikon ist eine gute "erste Hilfe" bei fast allen Miet - Problemen.
Wenn Sie viel Geld sparen wollen, nehmen Sie die Vorteile unseres Projekts CONDITIO wahr. Klicken Sie bitte hier!
Sorgen Sie dafür, dass Ihr gutes Recht nicht zum
Glücksspiel
wird.
Machen Sie
Nägel mit Köpfen.
Werden Sie Mitglied im DEUTSCEN MIETERBUND MARK!
Mit dem Eintritt in den Mieterverein Lüdenscheid werden Sie gleichzeitig Mitglied
des Deutschen Mieterbundes, also der größten Mietervereinigung mit ca. 1,2 Millionen Mitgliedshaushalten.
Es gilt das Motto:
Mieter sind Mitglied im Mieterbund.
Wir vertreten nicht nur Mieter aus Lüdenscheid, sondern aus dem gesamten südlichen Märkischen Kreis, z.B.:
- Altena, Nachrodt, Plettenberg, Herscheid, Werdohl und Neuenrade
- Halver und Schalksmühle
- Meinerzhagen und Kierspe
Weitere Informationen und Beitritts - Unterlagen können Sie telefonisch, per Fax, eMail oder schriftlich bei uns anfordern.
Beachten Sie auch unsere Rubrik: Mieterverein aktuell, die ständig auf den neuesten Stand gebracht wird. Hier finden sie auch Tipps und Hinweise zum Mietrecht.
In den Mieter-Tipps finden Sie die bisherigen Ratschläge zum Ansehen und Download!
